Anwaltskanzlei Broßmer Leisinger Scheidel Lahr

Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht ist allgegenwärtig und begegnet uns täglich in den verschiedensten Situationen. Das Allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern und Unternehmen untereinander. Das Allgemeine Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Unsere Tätigkeitsfelder:

  • Durchsetzung und Abwehr von Geldforderungen aller Art
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen