Anwaltskanzlei Broßmer Leisinger Scheidel Lahr

Erbrecht

Gesicherte Verhältnisse vermeiden eine Überforderung oder Streitigkeiten der Erben.

Wir beraten Sie bei der Regelung ihres Nachlasses, z.B. durch die Gestaltung eines Testamentes, und finden mit Ihnen eine rechtlich und wirtschaftlich optimale Lösung.

Sofern Sie bereits zu Lebzeiten Ihre Vermögenswerte übertragen möchten, sind wir ebenfalls Ihr richtiger Ansprechpartner.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen unter Erben sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zur Seite

Unsere Tätigkeitsfelder:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beratung im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Allgemeine Beratung in Erbschaftsangelegenheiten