Regelmäßig bringt der Patient seinem behandelnden Arzt in Bezug auf gesundheitliche Fragen besonderes Vertrauen entgegen.
Allerdings kann es auch im Rahmen dieses besonderen Vertrauensverhältnisses zu Schwierigkeiten, insbesondere Aufklärung- und Behandlungsfehlern, kommen und es kann sich die Frage nach der Haftung des Arztes stellen.
Insoweit unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche.
Gleichzeitig beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten auf dem Gebiet des Krankenversicherungsrechts oder im Bereich der Patientenverfügungen.